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Swedish Fika Pepparkakor Pfefferkuchenherzen 300 g Geschenkdose vegan

Swedish Fika Pepparkakor Pfefferkuchenherzen 300 g Geschenkdose vegan

Regular price €9,50 EUR
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Swedish Fika Pepparkakor – schwedische Pfefferkuchenherzen in der Geschenkdose

Pepparkakor gehören in Schweden zur Weihnachtszeit wie Glögg und Kerzenlicht. Die herzförmigen Pfefferkuchen von Swedish Fika sind dünn, knusprig und kräftig gewürzt mit Zimt, Ingwer und Nelken – und sie kommen in einer schönen Geschenkdose aus Metall. Dazu sind sie vegan und ohne Palmöl.

  • Nettofüllmenge: 300 g
  • Herkunft: Schweden
  • Vegan und ohne Palmöl
  • Verpackung: dekorative Blechdose
  • Allergene: enthält WEIZEN / Gluten; kann Spuren von HAFER, EIERN und MANDELN enthalten

So isst man Pepparkakor in Schweden

Am liebsten zu einem warmen Glögg – oder ganz schwedisch mit einer Scheibe Käse oder etwas Frischkäse belegt. So isst man sie in Schweden übrigens das ganze Jahr über. Passend dazu: der alkoholfreie Smålandsglögg von Vinfabriken.

Zutaten & Nährwerte

Zutaten: WEIZENMEHL, Zucker, Invertzuckersirup, Pflanzenöl (Raps), pflanzliche Fette (Shea, Kokosnuss), Salz, Backtriebmittel: Natriumcarbonate (E500), Nelken, Zimt, Ingwerpulver 0,4 %, Aroma: natürliches Zitronenaroma. Kann Spuren von HAFER, EIERN und MANDELN enthalten.

Nährwerte pro 100 g: 1907 kJ / 453 kcal; Fett 15,4 g, davon gesättigte Fettsäuren 4,4 g; Kohlenhydrate 73,6 g, davon Zucker 34,1 g; Eiweiß 5,3 g; Salz 1,45 g

Lebensmittelunternehmer: Swedish Fika / M Invest AB, Arvid Tydéns Allé 22, 171 69 Solna, Schweden

  • Ansprechpartner Deutschland (Import): Andersson Import GmbH, Am Fronhof 16, 40667 Meerbusch, info@andersson-import.de

Meine Einschätzung

Neben den Pfefferkuchenherzen von Nyåkers gibt es bei mir jetzt auch die Pepparkakor von Swedish Fika – für alle, die es vegan mögen. Die Dose macht sie zu einem schönen kleinen Mitbringsel in der Adventszeit.

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer:

europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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